Name des Betriebsbereiches: Biogasanlage Ardestorf

 

Biogasanlage 

Soltauer Chaussee 90

21614 Buxtehude-Ardestorf

 

Büro

Heiner Schönecke

Fliegenmoor 24

21629 Neu Wulmstorf

 

 

Kontakt:

Tel.: 04168 91 31 31

E-Mail: heiner.schoenecke@ardestorfer-bioenergie.com

 

 

Der genannte Betriebsbereich unterliegt den Vorschriften der Störfallverordnung. Es

liegt ein Betriebsbereich der unteren Klasse vor. Der zuständigen Behörde, dem

Staatlichen Gewerbeaufsichtsamt Cuxhaven in 27474 Cuxhaven, wurde die Anzeige

nach § 7 Absatz 1 der Störfallverordnung vorgelegt und sie wird über jede

störfallrelevante Änderung informiert. Gemäß den gesetzlichen Vorgaben wurde für

die Anlage ein Konzept zur Verhinderung von Störfällen gemäß § 8 StörfallV erstellt.

 

Tätigkeiten:

In dieser Biogasanlage werden nachwachsende Rohstoffe und tierische

Nebenprodukte (Gülle, Hühnertrockenkot) zu Biogas vergoren. In einem

geschlossenen Behälter werden die eingesetzten Stoffe unter Licht- und

Luftausschluss von Mikroorganismen vergärt. Die Mikroorganismen nutzen die

Energie der Biomasse zum Überleben und während des Verdauungsprozesses

entsteht dabei, ähnlich wie bei einer Kuh, das Biogas als Abfallprodukt. Es besteht

neben Methan vor allem aus Kohlenstoffdioxid und einem kleiner Teil

Schwefelwasserstoff. Von der Biomasse bleibt nach der Vergärung durch die

Mikroorganismen der Gärrest übrig. Dieser wird als hochwertiger Dünger auf die

Felder ausgebracht.

Das Biogas wird im Anschluss gereinigt und in einem Blockheizkraftwerk in Wärme

und Strom gewandelt.

 

Betreiberphilosophie:

Die Sicherheit unserer Mitarbeiter und Nachbarn hat beim Betrieb der Anlage oberste

Priorität. Dieses spiegelt sich in unserem ausführlichen Störfallkonzept wider, das

durch interne und externe Fachkräfte regelmäßig überprüft und kontrolliert wird.

Darin wurden getroffene Maßnahmen beschrieben, um Störfälle zu verhindern.

Mit dieser Information möchten wir nun Sie als Nachbarn über das richtige Verhalten

im Störfall informieren. Trotz aller denkbaren Sicherheitsvorkehrungen kann dieser

nicht vollständig ausgeschlossen werden.

Störfallrelevante Stoffe im Betriebsbereich:

 

Sollte es zu einem Störfall kommen, kann aus dieser Anlage Biogas austreten.

Biogas ist entzündbar und kann in Verbindung mit Luft eine gefährliche

explosionsfähige Atmosphäre bilden. Dieses kann zum Beispiel durch einen Funken

entzündet werden und explodieren. Die Hauptbestandteile sind Methan und

Kohlendioxid; in unterschiedlichen Konzentrationen. Nebenbestandteile sind

Schwefelwasserstoff, Ammoniak und andere gasförmige oder verdampfbare

Bestandteile. Bei höheren Konzentrationen wirkt Biogas erstickend. Biogas enthält

Schwefelwasserstoff (meist 0,01-0,4 Vol.-%) und kann zu akuter Toxizität beim

Einatmen führen. Es riecht je nach Zusammensetzung nach faulen Eiern oder auch

stechend. In einem Havariefall können maximal 48.481 kg Biogas aus der Anlage

austreten. 

Aufgrund der gegebenen Abstände zu den Nachbarn sind dort keine

gesundheitsschädlichen Auswirkungen von Bränden, Explosionen oder sonstiges

Freisetzen von Biogas zu erwarten. Sollte ein größerer Brandfall eintreten und

Brandgase durch eine ungünstige Windsituation dennoch wahrnehmbar sein, ist es

angeraten, geschlossene Räume aufzusuchen und die Fenster zu schließen.

Auswirkungen durch Explosionen oder Hitzeentwicklung im Brandfall sind auf das

Betriebsgelände beschränkt.

 

Verhalten im Notfall:

Im tatsächlichen Notfall werden Sie über Lautsprecherdurchsagen von Feuerwehr

und Polizei und über regionale Warnungen der Rundfunksender informiert.

- Bitte bleiben Sie dann in ihren Häusern und schließen Türen und Fenster.

- Vermeiden sie offenes Feuer, z.B. durch Zigaretten.

- Schalten Sie Ihr Radio ein und achten Sie auf die Durchsagen der Polizei.

- Blockieren Sie nicht die Telefonleitungen der Einsatzkräfte durch Rückfragen.

- Bleiben Sie dem Unfallort fern und halten Sie die Straßen und Wege für

Einsatzkräfte frei.

 

Die Biogasanlage wird gemäß § 16 StörfallV regelmäßig durch die zuständige

Behörde überwacht.

Die letzte Vor-Ort-Besichtigung der Behörden fand am 15.02.2018 statt.

Ausführlichere Informationen bezüglich der Inspektion oder des

Überwachungsplanes können bei der zuständigen Behörde erfragt werden.

Kontakt zuständige Behörde: Tel.: 04721 50 62 00

 

E-Mail: poststelle@gaa-cux.niedersachsen.de

Aktuelle und weiterführende Informationen zum Thema Störfall erhalten Sie auf der

Internetseite des Umwelt Bundesamtes (https://www.thru.de).

Elstorf, den 05.02.2021

Ardestorfer Bioenergie GmbH & Co. KG

Fliegenmoor 24

21629 Neu Wulmstorf